Amazon und die Preisparität

Nur noch wenige Tage dürfen Online-Händler auf den Portalseiten von Amazon andere Preise veranschlagen als z.B. in eigenen Online-Shops. Das hat der Online-Shop-Riese nun offiziell verkündet und gilt ab Ende März. In der Kommunikation an die Händler spricht Amazon dabei von einer sog. “Preisparität“; scheinbar hat man dort Angst davor, dass findige Kunden sich lieber direkt an den Online-Shop des entsprechenden Händlers werden, da dort die Preis sehr häufig etwas niedriger sind. Was in den meisten Fällen an der Verkaufsprovision liegt, die Amazon sich bei jedem Verkauf einstreicht.

Alle drei Seiten (Kunde / Händler / Amazon) sind dabei zu verstehen – der Kunde will billig einkaufen, der Händler will seine Ausgaben für die Provision zurückhaben und Amazon will weiterhin seine Umsätze oben halten. Letztendlich werden die Händler sich fügen (müssen) und in den sauren Apfel beißen – immerhin erreicht man über etablierte Portale (wie eben Amazon oder Ebay) eben doch recht schnell eine gewisse Anzahl an potenziellen Kunden. Und bei einem hat Amazon wirklich recht: im Internet ist der Preis für ein Produkt ein großes Entscheidungskriterium für den Kunden ;-)

(Quelle: heise.de)

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