Bushido und die Samples

Nun ist es offiziell: Bushido muss Schadenersatz wegen Urheberrechtsverstöße an die Band Dark Sanctuary aus Frankreich leisten. Die Höhe des Schadenersatzes steht derzeit noch nicht fest, aber in 13 von 16 Fällen erkannte der Richter die Verstöße als erwiesen an.

Bushido bediente sich an den Songs der Band und legte dabei eigene Gesangsspuren / Texte drüber – bei DJs seit langem gängige Praxis, aber deswegen halt noch lange nicht legal. Der Weg über eine Berufung steht allerdings noch offen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ferner muss die Produktion der monierten Alben umgehend gestoppt werden und bereits an Händler ausgelieferte CDs zurückgesendet werden; betroffen sind dabei auch Sampler-CDs, wie z. B. “Bravo Hits 56” etc.

(Quelle: spiegel.de)

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