Die Novelle des JMStV – was nun?

So wie es aussieht wird die Novelle des Jugenschutzmedienstaatsvertrages (JMStV) nicht wie geplant am 01. Januar 2011 greifen, da die Landesregierung in NRW diesen scheinbar nicht ratifizieren wird. Einige größere Blogs haben bereits vor einiger Zeit angekündigt ihre Tätigkeiten einzustellen, da man sich außer Stande sah den kompletten Content auf etwaige Jugendschutz-Verletzungen zu überprüfen.

Soweit so gut – doch was kommt jetzt? Grundsätzlich gilt nun – wie bisher – die Version von 2003 weiter (die allerdings auch schon gewisse Vorgaben forderte). Auch mit dieser durfte z.B. pornografisches Material nicht ohne Alterverifikation etc. auf deutschen Servern angeboten werden. Soviel Selbstverständnis dürften die meisten Webseitenbetreiber und Blogger sicherlich mitbringen.

Definitiv hätte die Neufassung des JMStV ein Pulverfass für zahlreiche Webseitenbetreiber bedeuten können – hier darf man nur auf die damalige Abmahnwelle wg. einem fehlenden (oder fehlerhaften) Impressum verweisen.

Auch die technischen Vorschläge zur Umsetzung der Novelle waren bestenfalls fragwürdig. Sendezeiten im Internet? Hier kann man sehen, worauf das komplette Regelwerk basiert bzw. wo es seinen Ursprung fand. Sicherlich gibt es hierfür Tools für WordPress & Co., aber schafft man dadurch für deutsche Betreiber nicht einen unüberbrückbaren Wettbewerbsnachteil?

Die Kennzeichnungspflicht für einzelne Artikel (oder die gesamte Site), um heimische Kindersicherungstools zu füttern ist zumindest technisch eleganter umzusetzen – allerdings gibt es hierfür bisher noch keine genauen Vorgaben seitens des Gesetzgebers, die man zum Jahreswechsel hätte umsetzen können. Aber auch hier stellt sich wieder die Frage, warum nur deutsche Websites davon betroffen sein sollen. Die Pornos oder Gewaltvideos findet ein Heranwachsender dann sowieso auf einem osteuropäischen Server oder auf dem Videohandy seines Kumpels auf dem Schulhof.

Die BITKOM fordert nun eine bearbeitete Fassung der Novelle, die dann letztendlich mehrheitsfähig sei. Wie diese dann aber genau aussehen soll, weiß man dort aber scheinbar auch nicht. Letztendlich muss man eine Lösung finden, die zum einen die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Websites aufrecht erhält und zum anderen möglichst viele Jugenschutzmechanismen aufgreifen kann – vielleicht muss man in Deutschland endlich mal verstehen, dass das WWW kein rein deutsches Medium ist, sondern eben ein weltweites Netz ist. Entsprechend muss man auf internationaler Ebene Regelungen finden, die möglichst viele Länder berücksichtigt.

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